Fahrten sind so früh als möglich telefonisch zu bestellen bei der

VBBF Einsatzzentrale: Telefon 052 720 22 40

Die Einsatzzentrale ist von Montag bis Freitag, zwischen 08.00 und 11.00, Uhr besetzt.

Fahrtaufträge

werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten (Fahrzeuge und Fahrer) jeden Tag ausgeführt, auch an Sonn- und Feiertagen.

Wer kann den Fahrdienst beanspruchen?

Für den VBBF ist eine Person gehbehindert, wenn ihr Transport mit einem normalen Personenwagen oder mit einem öffentlichen Transportmittel nicht zumutbar ist.

Anmeldefristen

Die Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es liegt deshalb im Interesse der Benützer, sich möglichst frühzeitig anzumelden, spätestens aber

  • für kurze Fahrten bis 11.00 Uhr am Vortag (für den Sonntag und Montag bis 11.00 Uhr am Freitag)
  • für lange Fahrten (z.B. zu Kurorten wie Valens, Walenstadtberg, Leuckerbad, etc.) mindestens 10 Tage vorher.
  • im echten Notfall jederzeit, aber ohne Gewähr
    – für die Erreichbarkeit der Einsatzzentrale ausserhalb der angegebenen Bedienungszeiten;
    – für die Verfügbarkeit eines Fahrzeuges.

 Zu welchen Zeiten ist der Fahrdienst verfügbar?

Jeden Tag in der Woche, auch an Sonn- und Feiertagen, und zu jeder Zeit, nach Rücksprache mit der Einsatzzentrale.

Notwendige Hilfskräfte werden, wenn möglich, vom Benützer selbst gestellt. Wenn dies nicht ralisierbar ist, wird sich die Einsatzzentrale bemühen, eine Lösung zu finden.

Zu welchen Zwecken darf der Fahrdienst beansprucht werden?

  • Krankheits- und therapiebedingte Fahrten;
  • Fahrten zum Arzt, Zahnarzt;
  • Wiederkehrende, termingebundene Fahrten wie z.B.:
    – Invalidentransport (Turnen, Schwimmen, etc.);
    – Langzeitgruppe;
    – Wochenendfahrten für Spital- und Heim-Wochen-Patienten, falls diese nachgewiesenermassen
    keine andere Transportlösung finden;
  • Fahrten zwecks Teilnahme am sozialen Leben wie z.B.:
    – Kurse, Sport, Vereinsleben;
    – Ausflüge, Einkäufe, Coiffeur, Pedicure;
    – Kontakt mit Freunden und Verwandten;
    – Besuche von Gottesdiensten, Kino, Theater, Konzerte.
  • Fahrten für Reise in Ferien- und Kurorte;
  • Nur in Ausnahmefällen:
    – Fahrten für regelmässige Schul- und Kursbesuche;
    – Fahrten für berufliche Bedürfnisse.

Diese Liste ist nicht abschliessend und auch nicht als Prioritätenliste aufzufassen. Es wird grundsätzlich diejenige Anmeldung berücksichtigt, die zuerst eingegangen ist, unabhängig davon, wieviele Personen gefahren werden sollen und zu welchem Zweck.

Fahrten, die nicht an fixe Termine gebunden sind, können von der Einsatzzentrale koordiniert werden.

Von den Benützern wird strikte verlangt, dass sie den Weisungen der Fahrer punkto Sicherheit (sich anschnallen, z.B.) Folge leisten, ansonsten wird der Transport nicht ausgeführt.

Die Einsatzzentrale bestimmt, mit welchem Fahrzeug in jedem Fall gefahren wird.